Aktuelles
Besuchsregeln im LAZARUS Haus Köln
Auf der Basis der Coronaschutz VO vom 07.05.2020 ist es ab dem 10.05. wieder möglich, Bewohner und Bewohnerinnen der oben genannten Einrichtungen zu besuchen, wenn dort keine Bewohner/-innen oder Mitarbeiter/-innen infiziert sind. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Hygiene während der Corona-Pandemie können Besuche jedoch nur unter bestimmten Regularien für die Einrichtungen, die Bewohner und die Besucher sicher durchgeführt werden. Diese Regularien sind aus Gründen des Infektionsschutzes bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung zu beachten.
Allgemeine Anforderungen für Besuche in den Einrichtungen
- Ein Besuch kann nur nach vorheriger Anmeldung bei der Einrichtung zu einem bestimmten Termin erfolgen.
- Bewohner/-innen können höchstens einmal pro Tag für die Dauer von 30 min besucht werden.
- Jeder Besucher wird registriert, damit ggf. Infektionsketten zurückverfolgbar sind.
- Alle Besucher müssen als Eingangsscreening Fragen zu Erkrankungszeichen beantworten. Bei Anzeichen einer Infektion kann der Besuch nicht erfolgen.
- Es ist von allen Besuchern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, die von den Besuchern mit zu bringen sind.
- Alle Besucher müssen sich vor und nach dem Besuch die Hände waschen bzw. desinfizieren.
- Besucher müssen zu allen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Die Leitung der Einrichtung trifft die dazu erforderlichen Maßnahmen, z.B. auch dadurch, dass die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen am und im Gebäude begrenzt wird.
Die Regeln führen dazu, dass nicht jeder Bewohner an jedem Tag besucht werden kann. D.h. wenn möglich sollte man seine Besuche außerhalb von erwartbar stark frequentierten Tagen (z.B. Sonn- und Feiertage) planen.
Im Außenbereich der Einrichtung
- Grundsätzlich können Bewohner/-innen nur außerhalb der Einrichtung oder an definierten Schnittstellen von maximal 2 Personen zeitgleich besucht werden
- Es findet kein Körperkontakt zwischen Besuchern und Bewohnern statt
Im Innenbereich der Einrichtung
Bettlägrige, beatmete, im Sterbeprozess befindliche Bewohner und auch Bewohner in Behinderteneinrichtungen, können auch innerhalb von Einzelzimmern besucht werden. Dabei ist weiter zu beachten.
- Es darf maximal 1 Besucher den Bewohner in der Einrichtung besuchen
- Alle Besucher werden am Eingang abgeholt, zum Bewohner geleitet und nach dem Besuch auch wieder herausbegleitet
- Bei Betreten der Einrichtung sind die Hände entweder mit Seife und Wasser zu waschen oder zu desinfizieren
- Doppelt belegte Zimmer werden zum Zweck des Besuchs vereinzelt
- Es findet kein Körperkontakt statt
- Eine Aufzugnutzung ist nur ohne weitere Personen gestattet
Die Leitung der Einrichtung kann, insbesondere zur Einhaltung des Infektionsschutzes, Abweichungen vornehmen.

Schutzmaßnahmen gegen COVID-19
24. März 2020
Im Rahmen weiterer Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus wurden zusammengefasst folgende Regelungen beschlossen, welche mit sofortiger Wirkung und zunächst bis zum 19.04.2020 befristet gem. §28 Infektionsschutzgesetz (IfSG), 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG) für alle im Rhein-Erft-Kreis betriebenen stationäre Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und besonderen Wohnform im Sinne der §§ 18 und 24 Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) gelten:
Allgemeinverfügung
- Allgemeines Betretungsverbot für unsere Einrichtungen s. Anlage
- Trennung der Räumlichkeiten Betreutes Wohnen / Pflegebereich zum maximalen Schutz unserer Bewohner
- Appell an alle Mieter/innen des Betreuten Wohnens, auf Besuche zu verzichten
- Aktuell grundsätzlich keine Neuaufnahmen mehr zum Schutz unserer Bewohner
- Unsere Einrichtung näht BMNS (Behelf-Mund-Nasen-Schutz) selbst um Materialengpässen vorzubeugen
- Wichtig: Gemäß der Anweisung der WTG Behörden, dürfen Bewohner/innen die die Einrichtung verlassen, diese nicht mehr betreten
18. März 2020
Ältere Menschen sind als Risikogruppe besonders gefährdet. Um diese Gruppe besonders zu schützen und auch insgesamt die Infektionsketten zu unterbrechen, sollen soziale Kontakte reduziert werden. Aus diesem Grund gilt auch in unseren Pflegeeinrichtungen ein generelles Besuchs- und Betretungsverbot (bis auf wenige Ausnahmen). Des Weiteren bleiben unsere Tagespflegeeinrichtungen per Erlass geschlossen. Diese Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
16. März 2020
Alle unsere Einrichtungen haben auf die aktuelle Situation hausabgestimmte und umfangreiche Schutzmaßnahmen getroffen und stehen im Kontakt zu den örtlichen Behörden.
Aufgrund verschiedener Erlasse der Landesregierung existieren Einschränkung des Publikumsverkehrs in der Senioreneinrichtung sowie der Tagespflege Bergheim. Das Wohl unserer Bewohner und Bewohnerinnen und unserer Gäste in unseren Einrichtungen in Bergheim steht für uns aktuell im Mittelpunkt.
Aus diesem Grund haben wir zum Schutz unserer Bewohner als besonders gefährdete Risikogruppe und des Pflegepersonals vor einer Virus-Infektion bis auf Weiteres folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen:
- Reduzierung des Publikumsverkehrs in den Einrichtungen auf ein Minimum.
- Informationen an Angehörige, Bewohner und Mitarbeiter
- Beschriebene Abläufe um das Risiko für unsere Bewohner und Bewohnerinnen zu reduzieren (Besucherliste, etc.)
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei ausschließlich um Vorsorgemaßnahmen in Absprache mit den zuständigen Behörden handelt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Nachfolgend unsere Hygienetipps für Ihren Schutz:
Im Alltag begegnen wir einer Vielzahl von Erregern wie Viren und Bakterien. Einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen.
1. Regelmäßiges Händewaschen
- wenn Sie nach Hause kommen
- vor und während der Zubereitung von Speisen
- vor den Mahlzeiten und nach dem Besuch der Toilette
- nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
- vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten
- nach dem Kontakt mit Tieren
2. Hände gründlich waschen
- Hände unter fließendes Wasser halten
- Hände von allen Seiten mit Seife einreiben
- dabei 20 bis 30 Sekunden Zeit lassen
- Hände unter fließendem Wasser abwaschen
- mit einem sauberen Tuch trocknen
3. Hände aus dem Gesicht fernhalten
- vermeiden Sie es, mit ungewaschenen Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren
4. Richtiges Husten und Niesen
- husten und niesen Sie am besten in ein Taschentuch oder halten die Armbeuge vor Mund und Nase
- halten Sie dabei Abstand von anderen Personen und drehen sich weg
5. Im Krankheitsfall Abstand halten
- kurieren Sie sich zu Hause aus
- verzichten Sie auf enge Körperkontakte
- bei hohem Ansteckungsrisiko für andere kann es sinnvoll sein, sich in einem separaten Raum aufzuhalten oder eine getrennte Toilette zu benutzen
- verwenden Sie persönliche Gegenstände wie Handtücher oder Trinkgläser nicht gemeinsam
6. Wunden schützen
- decken Sie Verletzungen und Wunden mit einem Pflaster oder Verband ab
7. Auf ein sauberes Zuhause achten
- reinigen Sie insbesondere Bad und Küche regelmäßig mit üblichen Haushaltsreinigern
- lassen Sie Putzlappen nach Gebrauch gut trocknen und wechseln sie häufig aus
8. Lebensmittel hygienisch behandeln
- bewahren Sie empfindliche Nahrungsmittel stets gut gekühlt auf
- vermeiden Sie den Kontakt von rohen Tierprodukten mit roh verzehrten Lebensmitteln
- erhitzen Sie Fleisch auf mindestens 70°C
- waschen Sie rohes Gemüse und Obst vor dem Verzehr gründlich ab
9. Geschirr und Wäsche heiß waschen
- reinigen Sie Küchenutensilien mit warmem Wasser und Spülmittel oder in der Maschine bei mindestens 60°C
- waschen Sie Spüllappen und Putztücher sowie Handtücher, Bettwäsche und Unterwäsche bei mindestens 60°C
10. Regelmäßiges Lüften
- lüften Sie geschlossene Räume mehrmals täglich für einige Minuten mit weit geöffneten Fenstern
Quelle: BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.infektionsschutz.de